Führerschein - PKW Führerschein für Klasse B in München
Klasse B (FeV §6)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
Mindestalter: 18 oder 17 (17 Jahre bei Teilnahme am begleiteten Fahren nach § 48a)
Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):
Ersterwerb:
- 12 x Grundstoff á 90 Minuten
- 2 x Spezialstoff Klasse B á 90 Minuten
Erweiterung bei Vorbesitz der Klassen AM und A1:
- 6 x Grundstoff á 90 Minuten
- 2 x Spezialstoff Klasse B á 90 Minuten
Praktischer Unterricht nach §5 FahrschAusbO:
Grundstufe/Aufbaustufe:
- Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen zu beherrschen
- Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
- Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr
- Fahrtechnische Vorbereitung am Fahrzeug „Abfahrtskontrolle“
Stufe der Sonderfahrten:
- 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Reife- und Teststufe:
- Training selbständiges Fahren
- Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung