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Bleibe auf dem neuestem Stand! UNSERE AKTUELLE NEUIGKEITEN

Verträge nach telefonischer Beratung online möglich

Und so funktioniert´s:

  • per Mail an um Rückruf zu einer gewählten Zeit (Mo-Fr von 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr außer Sonn- und Feiertage) an die gewünschte Rufnummer bitten,
  • Vertragsdaten in übermitteltes Formular eintragen und mit Einwilligung in Datenverarbeitung per Mail zurücksenden,
  • Nach Erhalt des Ausbildungsvertrages und den restlichen Unterlagen, den Vertrag unterschrieben zurücksenden und schon können Sie - wenigstens mit der Lern-App für Theorie - die Ausbildung starten.
  • Antragsstellung in den meisten Fällen per Post an das KVR möglich!

Tipp: Wir beraten Sie gerne rund um Ihre gewünschte Fahrerlaubnis! Jetzt ist viel Zeit - wenigstens schon mal für die Theorie - zu lernen! 

Seit dem 01.01.2020: Fahrerlaubnis Klasse B mit der Schlüsselzahl "196" berechtigt zum Fahren von Krafträdern der Klasse A1

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.

  • Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Fahren für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV

Theoretischer Schulungsstoff:
4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten - Zweirad Spezialstoff

Praktischer Schulungsstoff:
5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (Inhalte: Fahrzeugbeherrschung, Landstraße, Autobahn; Anlage 3 Nr. 17.2 und Anlage 4 Nr. 1 und 2 der FahrschAusbO)

Wichtig:
Da es sich hier lediglich um den Eintrag einer Schlüsselzahl zu Klasse B handelt, ist hier keine Aufstiegsprüfung auf A2 möglich! Bei Interesse an der Fahrerlaubnis Klasse A2 oder A müssen diese neu erworben werden inkl. der dafür vorgesehenen Ausbildungspflicht.

Die Schlüsselzahl "196" gilt nicht im Ausland!

Punktesystem - Fahreignungsseminare

3 Punkte: für Straftaten, sofern sie mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind.

2 Punkte: für Straftaten, sofern sie mit keiner Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind sowie für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten.

1 Punkt: für weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten

Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem:

1-3 Punkte: Vormerkung durch Behörde, freiwilliges FES (Fahreignungsseminar) möglich (1 Punkt Rabatt - nur einmal innerhalb von fünf Jahren.

4-5 Punkte: Ermahnung durch Behörde, Hinweis auf freiwilliges FES (1 Punkt Rabatt einmal innerhalb von fünf Jahren)

6-7 Punkte: Verwarnung durch Behörde, Hinweis auf freiwilliges FES (kein Punkterabatt

ab 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

Die Inhalte und den Umfang Fahreignungsseminars geben wir zu einem späteren Zeitpunkt noch bekannt.

Anmeldung für Aufbauseminare (ASF) für Fahranfänger

Aufgrund der eingeschränkten Teilnehmerzahl (max. 12 Teilnehmer) und der Nachfrage sind leider keine telefonischen Reservierungen möglich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir rufen selbstverständlich zurück, um die noch verfügbaren Termine mit Ihnen zu besprechen.

Da auch hier die nächsten Termine sehr schnell ausgebucht sind, empfehlen wir Ihnen eine persönliche Anmeldung um eventuelle Fristen nicht zu versäumen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich!

Fahren auf Rechnung - Info an alle Fahrschüler! Jetzt fahren – später zahlen

Seit Mai 2013 haben wir unser Abrechnungssystem für Sie geändert. Jetzt fahren – später zahlen? Ja, wir haben noch mehr Zeit für Sie, denn in Zukunft wird die DATAPART Factoring GmbH uns im notwendigen Verwaltungsbereich entlasten. 

Ein angenehmer Vorteil für Sie, weil Sie alle 14 Tage von DATAPART unsere Rechnung bekommen und auf dieser Rechnung sind alle erhaltenen Leistungen, wie zum Beispiel Fahrstunden, klar und übersichtlich aufgeführt. Angenehm auch deshalb, weil Sie erst fahren und bei voller Kostenkontrolle später zahlen können. 

Unser Tipp: Bezahlen Sie bequem und sicher per beigefügter Einzugsermächtigung und kontrollieren so entspannt Ihre Ausbildung. 

Wir freuen uns darauf, dass wir dadurch künftig mehr Zeit für Sie und Ihre Ausbildung haben. Bei Fragen oder Sorgen rund um Ihre Führerscheinausbildung sind wir immer gerne für Sie da!

Ihr Fahrschulteam!

Stichtag 19.01.2013... Änderungen in Fahrerlaubnisverordnung...

FeV § 24a Gültigkeit von Führerscheinen

Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B ist auf 15 Jahre befristet...

...Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.

Bei der erstmaligen Befristung eines Führerscheins ist Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.

Aufgrund der häufigen Nachfrage hier eine weitere wichtige Information:

Unterlagen für den Umtausch bei Führerscheinstelle in den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE: biometrisches Lichtbild.

Also keine Sorge! Niemand muss eine neue Prüfung machen, ist lediglich für die Aktualisierung von Daten und Foto gedacht; Änderungen werden wir hier unverzüglich bekannt geben.

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